AUSBILDUNG
Zum Betreiben von Luftfahrtzeugen braucht der Betreiber auch die entsprechenden Ausbildungen und Lizenzen. Im Hinblick auf die Sicherheit macht dies auch durchaus Sinn. Da es aber eine große Menge an unterschiedlichen Luftfahrzeugtypen gibt und die Art der Verwendung bei der Lizenzvergabe ebenfalls eine gewichtige Rolle spielt ist ebenfalls eine große Zahl an unterschiedlichen Lizenzen entstanden. Hier fällt des dem ein oder anderen schwer den Überblick zu behalten. Wir möchten Ihnen hier eine Übersicht der entsprechenden Lizenzen und Ausbildungen geben.
U.s. haben wir eine Unterteilung vorgenommen in:
NICHT MOTORISIERTE
LUFTSPORTGERÄTE
.
.
A/B-Lizenz | SPL | LAPL (S) | PPL (D)
MOTORISIERTE
LUFTSPORTGERÄTE
ULTRALEICHT
bis 472,5 kg MTOM
SPL
MOTORISIERTE
LUFTFAHRZEUGE
.
ab 472,5 kg MTOM
LAPL | PPL | CPL | ATPL | MPL
ZUSATZBERECHTIGUNGEN
-LIZENZEN
.
.
.
Dies schien uns am übersichtlichsten zu sein. Allerdings wird Ihnen auffallen, das eine genaue Einteilung ab und an nicht ganz leicht fällt. Weiter unten auf der Seite finden Sie die Einteilungen von Luftsportgeräten/Luftfahrzeugen nach versch. Kriterien, z.B. dem deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Eine Übersicht über die UL-Klasse haben wir hier für Sie zusammengestellt >>
Ebenfalls haben wir die wichtigsten Zusatzberechtigungen (z.B. IFR – Nachtflug), sowie notwendige Zusatzlizenen (z.B. BZF I – Flugfunk) separat mit aufgeführt.
NICHT MOTORISIERTe LUFTSPORTGERÄTE
Ein Fallschirm ist ein technisches Gerät, das dazu dient, eine Person oder einen Gegenstand aus großer Höhe unversehrt auf den Boden zu bringen. Dazu vergrößert es den Luftwiderstand oder erzeugt einen dynamischen Auftrieb. Beides verringert die Fallgeschwindigkeit. Wird der Schirm als Sprungfallschirm zum geplanten Absetzen von Personen eingesetzt, gehört er in Deutschland zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Die Luftsportart Gleitschirmfliegen bezeichnet das Gleitsegeln mit einem Gleitschirm. Der Pilot sitzt oder liegt dabei in einem Gurtzeug unter dem Gleitschirm und ist mit diesem durch Leinen verbunden. Die oft synonym verwendeten Begriffe Gleitsegeln, Gleitsegelfliegen oder Paragleiten (abgeleitet von englisch Paragliding) sind in der Definition weniger genau. Daneben gibt es auch das motorisierte Fliegen mit Gleitschirmen.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Ein Hängegleiter, auch Drachen oder Deltasegler oder Hanggleiter, ist ein motorloses Luftsportgerät, das vom Piloten bei Start und Landung getragen werden kann. Der Pilot hängt beim Flug in einem speziellen Gurtzeug bäuchlings oder auch sitzend unter der Tragfläche. Klassische Drachen mit flexibler Tragfläche werden vor allem durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden auch mehr und mehr Hängegleiter mit starrer Flügelfläche gebaut und verkauft. Diese Starrflügler lassen sich nur mittels aerodynamischer Systeme um die Längsachse steuern (Bremsklappen oder Querruder), während die Steuerung um die Querachse weiterhin durch Gewichtsverlagerung erfolgt.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Ein Freiballon ist ein freifliegender Ballon. Er muss als Gasballon mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, gefüllt werden oder als Heißluftballon ausgeführt sein. Freiballone werden zusammen mit Fesselballonen (welche durch eine Leine eine ständige Verbindung zum Boden haben) in Deutschland luftrechtlich als eigene Luftfahrzeugklasse angesehen.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Ein Segelflugzeug ist ein für den Segelflug konstruiertes Luftfahrzeug. Das motorlose Fliegen bedeutet abwechselnd Steigen im Aufwind und Gleiten mit geringem Höhenverlust. In Deutschland werden Segelflugzeuge luftrechtlich als eigene Luftfahrzeugklasse gewertet und dürfen bis zu 850 kg wiegen. Das Segelflugzeug ist in Deutschland die Luftfahrzeugklasse mit den meisten Registrierungen.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Motorisierte Luftsportgeräte
Ein Motorschirm ist im weitesten Sinne ein mit Motor ausgerüstetes Gleitsegel. Heute wird darunter allerdings gemeinhin speziell ein mit Rucksackmotor ausgerüsteter Gleitschirm verstanden. Motorschirme sind Luftsportgeräte. Am 1. Oktober 1964 meldete Domina Jalbert sein kasten- bzw. matratzenförmiges mehrzelliges Fallschirmkonzept („Jalbert Parafoil“ oder kurz „Parafoil“ genannt) an; dessen Prinzip liegt praktisch allen heutigen Sportfallschirmen und Gleitschirmen zugrunde. Die erste motorisierte Version flog 1964.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Als Synonym für fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge hat sich mittlerweile Minimum als Begriff durchgesetzt. Das Minimum besteht aus Drachen und Motoreinheit und erlaubt sowohl den Fußstart als auch den echten Rollstart. Das max. Startgewicht für ein Minium liegt bei 120 kg. Minimumfliegen (Fliegen in der Hängegleiterposition / auf dem Bauch liegend) bedeutet stundenlang in der Luft sein – ein Sport für Idealisten.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Trikes sind gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge auf Hängegleiterbasis. Das Fahrwerk besteht aus drei Rädern. Die Leistung reicht von knapp 40 bis über 90 PS. Die maximale Abflugmasse darf 450 kg nicht überschreiten.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Ein Tragschrauber, auch Autogyro, Gyrokopter oder Gyrocopter genannt, ist ein Drehflügler, der in seiner Funktionsweise einem Hubschrauber ähnelt. Jedoch wird hier der Rotor nicht durch ein Triebwerk, sondern passiv durch den Fahrtwind in Drehung versetzt (Autorotation). Der Auftrieb ergibt sich dabei durch den Widerstand des sich drehenden Rotorblatts bei nach hinten geneigter Rotorachse. Der Vortrieb erfolgt, wie beim Starrflügelflugzeug, meist durch ein Propellertriebwerk.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Motorsegler (auch Motorsegelflugzeuge) sind Flugzeuge, mit denen grundsätzlich alternativ die Betriebsarten Motorflug und Segelflug möglich sind. Sie stellen in Deutschland eine eigene Luftfahrzeugklasse dar. Entsprechende Maschinen tragen Luftfahrzeugkennzeichen, die mit D-K… beginnen. Motorsegler lassen sich unterscheiden in Reisemotorsegler (engl. Touring Motor Glider) und Segelflugzeuge mit Hilfsmotor. Daneben gibt es ultraleichte Motorsegler, die in Deutschland als Ultraleichtflugzeuge gelten und der Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte angehören.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Ultraleichtflugzeuge (ULs) sind nach deutscher Regelung motorgetriebene Luftsportgeräte mit maximal 472,5 kg (zweisitzig) bzw. 322,5 kg (einsitzig) Abflugmasse. Nach luftrechtlicher Definition handelt es sich hierbei nicht um Flugzeuge. Für diese Art der Luftfahrzeuge gelten zulassungsrechtlich und wartungstechnisch weniger strenge Vorschriften als für größere Flugzeugklassen. Dies macht die UL-Fliegerei relativ preisgünstig und finanziell attraktiv.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Motorisierte Luftfahrzeuge
Als Leichtflugzeuge oder Kleinflugzeuge werden unterschiedliche Flugzeuge verschiedener Klassen, aber geringen Gewichts bezeichnet, bisweilen auch ein- und zweimotorige Motorflugzeuge bis zu 5,7 t Abfluggewicht.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Motorflugzeuge können mit verschiedenen Arten von Kolbenmotoren oder Strahltriebwerken ausgestattet sein, sehr selten mit Raketentriebwerken. Strahltriebwerke können einen Propeller antreiben (Turboprop) oder das Flugzeug mit dem Rückstoß ihres Abgasstrahls antreiben.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Das Wort Helikopter, kurz auch Heli, setzt sich zusammen aus altgriechisch ἕλιξ hélix „Windung, Spirale“ und πτερόν pterón „Flügel“ (Drehflügler). Ein Helikopter oder Hubschrauber ist ein senkrecht startendes und landendes Luftfahrzeug, das Motorkraft auf einen oder mehrere Rotoren für Auftrieb und Vortrieb überträgt. Diese arbeiten als sich drehende Tragflächen oder Flügel, weshalb Hubschrauber zu den Drehflüglern zählen.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Zusatzberechtigungen / -lizenzen
Flugfunk bezeichnet den mobilen Flugfunkdienst, also einen Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen untereinander. Der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses ist in vielen Bereichen der Luftfahrt eine Grundvoraussetzung für div. Lizenzen zum Betreiben von Luftfahrzeugen.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen Informationen zu ICAO-Sprachprüfung
Als erfahrener Pilot haben Sie die Möglichkeit den Befähigungsnachweis zum Fluglehrer (Lehrberechtigung) zu erwerben. Damit können Sie angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens ausbilden.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Ein Nachtflug ist ein während der Nachtzeit durchgeführter Flug. Die Nacht ist nach EASA-OPS definiert als der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.
Nachtflüge sind nur von und zu speziell dafür zugelassenen Flugplätzen erlaubt. Der Pilot benötigt dafür eine Instrumentenflugberechtigung oder Nachtflugqualifikation, das Luftfahrzeug eine Nachtflug-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
Nachtflüge mit Flugzeugen der UL-Klasse sind nicht zulässig.
Informationen zu Ausbildung und Lizenzen
Der Kunstflug ist eine mit einem Luftfahrzeug ausgeführte Flugbewegung oder -figur, die für den Normalflug nicht erforderlich ist. Damit verbunden sind oft anomale Fluglagen und Fluggeschwindigkeiten sowie spezielle Flugmanöver wie beispielsweise Formationsflüge.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Mit einem Schwimmwerk und mit Motorkraft von einem Gewässer zu starten oder auf einem solchen zu landen ist eine faszinierende Variante der motorisierten Luftfahrt.
Informationen zur Ausbildung und Lizenzen folgen in Kürze …
Die Informationen auf dieser und den folgenden Seiten stammen zum Teil aus folgenden Quellen:
wikipedia, Deutscher Aero Club e.V., Deutscher Ultraleichtflugverband e.V., Deutscher Hängegleiterverband e.V., Der schnelle Weg zum Flugfunkzeugnis,
Übersicht: Lizenzen in der Luftfahrt
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung und dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
- Segelflugschein, GPL (von englisch Glider Pilot Licence; in Deutschland hieß die Lizenz früher PPL-C)
- Ultraleichtfluglizenz, SPL (von englisch Sport Pilot Licence)
- Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL (von englisch Light Aircraft Pilot Licence) bis 2 t MTOW und max. drei Passagiere, nur europaweit gültig.
- Lizenz für Privatpiloten, PPL bis 750 kg/2 t MTOW (von englisch Private Pilot Licence)
- Lizenz für Berufspiloten, CPL (von englisch Commercial Pilot Licence)
- Lizenz für Verkehrspiloten, ATPL (von englisch Air Transport Pilot Licence)
- Multi-Crew Pilot Licence, MPL (von englisch Multi Pilot Licence, Linienpilotenlizenz, teilweise vergleichbar mit der ATPL)
Die Lizenzen für Privat-, Berufs- und Verkehrspiloten werden sowohl für Flugzeuge als auch für Hubschrauber ausgestellt. Wenn es sich um eine Lizenz für ein Flugzeug (englisch airplane) handelt, wird ein ‚(A)‘ angehängt, bei einem Hubschrauber ein ‚(H)‘ z. B. ATPL(H), bei Heißballonen ein ‚(D)‘ z.B. PPL(D) . Die Fluglizenz ist während des Fluges vom Piloten mitzuführen.
Die Ausbildung und Lizenzierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt. Ausbildung und Lizenzen werden nach JAR-FCL (Joint Aviation Requirements for Flight Crew Licensing) durchgeführt.
EINTEILUNG von Luftfahrzeugen nach Höchstabflugmasse (MTOM)
ART | Höchstabfluggewicht | Erforderliche Lizenz | |
---|---|---|---|
Ultraleichtflugzeuge | national | bis 472,5 kg | Sport Pilot Licence (SPL) |
Ultralight | international | bis zu 544/560 kg | entspricht deutschen Ultraleichtflugzeugen |
Light Sport Aircraft (LSA) |
USA – Einführung in Europa geplant | bis 600 kg | Light Aricraft Pilot Licence (LAPL) |
Very Light Airplane (VLA) |
international | bis 750 kg | Privat Pilot Licence (PPL) |
Leichtflugzeuge | international | bis 5,7 t | Privat Pilot Licence (PPL) |
Für schwerere Flugzeuge müssen gezielt typabhängige Berechtigungen (Type Rating) erworben werden, die in die entsprechende Pilotenlizenz eingetragen werden müssen.
EINTEILUNG von Luftfahrzeugen nach Kennzeichen
In folgender Tabelle erhalten Sie eine Übersicht der Klassen / Kennzeichen von Luftsportgeräten und Luftfahrzeugen in Deutschland
Kennzeichen | Art | Höchstabfluggewicht | Beispiele |
---|---|---|---|
D-A | Flugzeuge | über 20 t | Airbus A320, Airbus A330, Airbus A380, Boeing 737, Boeing 747, Dash 8Q-400 |
D-B | Flugzeuge | 14 – 20 t | Dash-8Q-100/200/300, DO-328JET |
D-C | Flugzeuge | 5,7 – 14 t | Saab 340, Cessna Citation CJ3, Learjet 35 |
D-E | einmotorige Flugzeuge | bis 2 t | Piper PA-28, Cessna 172 |
D-F | einmotorige Flugzeuge | 2 – 5,7 t | PC-12, An-2 |
D-G | mehrmotorige Flugzeuge | bis 2 t | Diamond DA42 Twin Star, CriCri |
D-H | Drehflügler (z. B. Hubschrauber) | EC 135, EC 145 | |
D-I | mehrmotorige Flugzeuge | 2 – 5,7 t | Piaggio Avanti, Cessna Citation CJ1+, Piper PA-42 |
D-K | Motorsegler | Grob G 109, Scheibe Falke, Super Dimona sowie Segelflugzeuge mit Motor | |
D-L | Luftschiffe | Zeppelin NT, Prallluftschiffe | |
D-M | motorisierte Luftsportgeräte (z. B. Ultraleichtflugzeuge) | bis 472,5 kg | FK 9, Ikarus C42 |
D-N | nichtmotorisierte Luftsportgeräte (z. B. Hängegleiter, Gleitflugzeuge, u. ä.) | ProFe Banjo, Windward Performance SparrowHawk | |
D-O | Bemannte Ballone | GEFA-Flug AS 105 GD | |
D-xxxx | nichtmotorisierte Segelflugzeuge, wobei xxxx für eine vierstellige Zahl steht | LS4, K 8, ASK 21, Discus |
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charlie gesprochen) ist ein motorisiertes Ultraleichtflugzeug.
EINTEILUNG von Luftfahrzeugen nach LuftVG
§ 1 Abs. 2 des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) definiert den Begriff Luftfahrzeug für die weitere Verwendung im deutschen Luftrecht durch eine Listung von Hauptgruppen. Umgekehrt ist somit jedes einzelne Luftfahrzeug nach deutschem Recht eindeutig einer dieser Luftfahrzeugklassen zuzuordnen:
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Freiballone und Fesselballone
7. weggefallen > früher: „Drachen“
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).