Der professionelle Sprechfunk ist nicht nur das Aushängeschild für Piloten und Flugschulen, sondern ist für gefahrenlose Flugaktivitäten unabdingbar.
Im Washingtoner Radiotelephonievertrag von 1927 wurde vereinbart, dass Funkstationen nur von Personen bedient werden dürfen, die über eine entsprechende Lizenz verfügen. Diese Bestimmung ist noch heute gültig. Insbesondere gilt diese Bestimmung für den Betrieb von Bordfunkstationen in Flugzeugen. In den meisten Ländern muss ein Pilot deshalb eine spezielle Funkprüfung bestehen, bevor er funken darf.
Man kann die Funkprüfung auch ablegen, ohne über eine Pilotenlizenz zu verfügen. Dann darf man anschließend die Funktion des Bordfunkers ausüben.