Ballonfahren bezeichnet die Luftfahrt mit Gasballon und Heißluftballon, speziell mit Freiballonen, da mit Fesselballonen (am Boden vertäut) nicht „gefahren“ werden kann. Angetriebene (lenkbare) Ballone werden als Luftschiffe bezeichnet und als eigene Luftfahrzeugart betrachtet.
Die Geschwindigkeit eines Ballons hängt von der örtlichen Windgeschwindigkeit ab. Beim Start sowie bei der Landung sollten Geschwindigkeiten unter 20 km/h herrschen. Des Weiteren darf keine oder nur sehr geringe Thermik herrschen. Während der Fahrt gelten 40 km/h schon als zügig. Bei Alpenüberquerungen sind jedoch auch Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich.
Theoretisch sind der Höhe von normalen Sportballonen Grenzen bei ca. 9.000 Metern gesetzt. Personenfahrten finden normalerweise zwischen 300 und 3000 Metern statt. Einflussfaktoren sind dabei die jeweiligen Wetterbedingungen, der Einsatzort und die Beladung des Ballons.
Es gibt keine Möglichkeit, dem Ballon eine gesteuerte Richtungsänderung zu geben. Die einzige Möglichkeit, den Ballon im Rahmen der unterschiedlichen Höhenwinde zu lenken, ist, die Höhe und somit evtl. die Richtung und die Geschwindigkeit zu ändern.
In der Anfangszeit der Ballonfahrt durften sich nur blaublütige Menschen mittels eines Ballons in die Lüfte erheben. Natürlich ist dies heutzutage nicht mehr der Fall, jedoch hat man hieraus den Brauch der „Ballonfahrertaufe“ und damit Aufnahme in den „Ballonadelsstand“ entwickelt.
Alle in Deutschland zugelassenen Ballone sind beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig registriert und bekommen von dort ein Kennzeichen zugeteilt, die sich wie folgt zusammenstellt: D steht für Deutschland, O steht für Freiballon und die anderen drei Buchstaben werden frei vergeben.