Radius: Aus
Radius:
km Set radius for geolocation
Suche

Ballonfahren bezeichnet die Luftfahrt mit Gasballon und Heißluftballon, speziell mit Freiballonen, da mit Fesselballonen (am Boden vertäut) nicht „gefahren“ werden kann. Angetriebene (lenkbare) Ballone werden als Luftschiffe bezeichnet und als eigene Luftfahrzeugart betrachtet.

Die Geschwindigkeit eines Ballons hängt von der örtlichen Windgeschwindigkeit ab. Beim Start sowie bei der Landung sollten Geschwindigkeiten unter 20 km/h herrschen. Des Weiteren darf keine oder nur sehr geringe Thermik herrschen. Während der Fahrt gelten 40 km/h schon als zügig. Bei Alpenüberquerungen sind jedoch auch Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich.

Theoretisch sind der Höhe von normalen Sportballonen Grenzen bei ca. 9.000 Metern gesetzt. Personenfahrten finden normalerweise zwischen 300 und 3000 Metern statt. Einflussfaktoren sind dabei die jeweiligen Wetterbedingungen, der Einsatzort und die Beladung des Ballons.

Es gibt keine Möglichkeit, dem Ballon eine gesteuerte Richtungsänderung zu geben. Die einzige Möglichkeit, den Ballon im Rahmen der unterschiedlichen Höhenwinde zu lenken, ist, die Höhe und somit evtl. die Richtung und die Geschwindigkeit zu ändern.

In der Anfangszeit der Ballonfahrt durften sich nur blaublütige Menschen mittels eines Ballons in die Lüfte erheben. Natürlich ist dies heutzutage nicht mehr der Fall, jedoch hat man hieraus den Brauch der „Ballonfahrertaufe“ und damit Aufnahme in den „Ballonadelsstand“ entwickelt.

Alle in Deutschland zugelassenen Ballone sind beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig registriert und bekommen von dort ein Kennzeichen zugeteilt, die sich wie folgt zusammenstellt: D steht für Deutschland, O steht für Freiballon und die anderen drei Buchstaben werden frei vergeben.

Ballontypen

Je nach Befüllung der Ballone (FAI-Klasse A – Freiballone) unterscheidet man zwischen einem Heißluftballon (Klasse AX) und einem Gasballon (Klasse AA). Befüllt man also die gasdichte Hülle mit Luft, so handelt es sich um einen Heißluftballon, bei Verwendung von Helium oder Wasserstoff ist von einem Gasballon die Rede. Diese beiden Typen sind leicht durch ihre Form zu unterscheiden: Gasballone sind kugelförmig, Heißluftballone birnenförmig. Heißluftballonhüllen gibt es aber auch in verschiedenen Sonderformen. Schon einer der ersten Ballonfahrer, Pilâtre de Rozier, kombinierte die beiden Ballonarten miteinander und erfand so die nach ihm benannte Rozière (Klasse AM).

Die FAI (Fédération Aéronautique Internationale) wertet Rekorde hinsichtlich Dauer, Höhe und Strecke in Größenkategorien. Dabei ist es zulässig, dass der tatsächliche Rauminhalt um 5 % über der Nenngröße liegt. Es ergeben sich folgende gebräuchlichen Ballongrößen:

  • 2: 250–400 m³
  • 3: 401–600 m³
  • 4: 601–900 m³
  • 5: 901–1200 m³
  • 6: 1201–1600 m³
  • 7: 1601–2200 m³
  • 8: 2201–3000 m³
  • 9: 3001–4000 m³
  • 10: 4001–6000 m³
  • 11: 6001–9000 m³
  • 12: 9001–12.000 m³

Ballonfahrerlizenz und Ausbildung

Um einen Freiballon fahren zu dürfen, benötigt man in Deutschland Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence, PPL (D)).

Ohne weitere Zusätze gilt diese Lizenz für Ballone der Größenklasse 1 bis 4250 m³ und einem Korb für maximal 6 Personen. Zum Erwerb der Lizenz muss man 17 Jahre alt sein und einen Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen sowie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Die Theoriefächer sind:

  • Luftrecht und Funk
  • Navigation
  • Metereologie
  • Aerodynamik
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen

Die praktische Ausbildung hängt davon ab ob man Heißluftballone oder Gasballone fahren möchte. Findet die Ausbildung auf Gasballonen statt, dann müssen mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtdauer von mindestens 2 Stunden absolviert werden. Auf Heißluftballonen müssen mindestens 50 Aufrüstungen und 50 Ausbildungsfahrten mit mindestens 20 Stunden durchgeführt werden. Man sollte mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro rechnen.

Die Lizenz zum Führen von Freiballonen wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung unbefristet erteilt. Für die Erteilung ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig. Die Berechtigung darf nur mit einem gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnis ausgeübt werden. Außerdem muß zum eigenverantwortlichen Führen eines Freiluftballons in den letzten 12 Monaten mindestens eine Fahrt mit mindestens 1 Stunde Fahrtdauer durchgeführt worden sein.

Zusatzberechtigungen

Die Lizenz kann nach 50 Stunden Fahrzeit als verantwortlicher Ballonführer auf eine Berufslizenz erweitert werden. Es gelten dann aber andere Verlängerungsbedingungen.

Ebenfalls gibt es Lizenzerweiterungen für andere Größenklassen und für Nachtfahrten.

Flugschulen für das Fahren von Freiballonen

Sie sind interessiert? Sicher finden Sie auf unseren Seiten auch Flugschulen in Ihrer Nähe für Ihre PPL (D) Lizenz.

VERBÄNDE

DFSV - Deutscher Freiballonsportverband e.V.

Deutscher Freiballonsportverband e.V.

Der Deutsche Freiballonsport-Verband e.V. , kurz DFSV,  ist die Interessenvertretung für den Ballonsport in Deutschland. Wir leben in der Tradition des ältesten Luftsports der Menschheit und zeigen dies durch die folgenden Aktivitäten.

  • Förderung des Ballonsports, der Wissenschaft und Forschung und der Jugendhilfe insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    • Fortführung und Pflege der Tradition des Freiballonsports,
    • Förderung der technischen Weiterentwicklung der Geräte,
    • Unterstützung der wissenschaftlichen Erforschung der Atmosphäre und die Durchführung von meteorologischen Forschungsfahrten,
    • Aus- und Fortbildung von Freiballonführern, Fluglehrern, Ballonwarten und Sportzeugen,
    • Vorträge und Verbreitung von Literatur über den Freiballonsport,
    • Herausgabe einer Zeitschrift – eines Magazins – als Verbandsorgan,
    • Organisation von nationalen und internationalen Veranstaltungen und Wettbewerben,
    • die Sammlung von Schriften, Lichtbildern, historischem Material, Instrumenten und Geräten, soweit diese für den Erhalt der Tradition und der Pflege der Ballonfahrt oder zur Vermittlung dieser geeignet sind,
    • freundschaftliche Zusammenarbeit, fachspezifische Treffen und Austausch von Erfahrungen im In- und Ausland mit Vereinen und Verbänden sowie deren Mitgliedern, die den Luftsport weltweit verbreiten bzw. betreiben,
    • die Förderung der Ballonsportjugend durch Jugendmaßnahmen, internationale Jugendlager sowie Fort- und Weiterbildung,
    • die Förderung des landschafts- und naturverträglichen Ballonfahrens.

DFSV-Geschäftsstelle
Postfach 1333
82142 Planegg

Tel: 089 – 8 57 35 95
Fax: 089 – 8 57 21 84

Zur Webseite des DFSV >>

Sie haben Fragen?