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Die motorlose, naturverträgliche Luftsportart übt eine große Faszination aus, erfüllt sie doch den „Traum vom Fliegen“ aus eigener Kraft im Spiel mit den Naturgewalten. Manche Piloten sprechen gar von einem „Suchtpotenzial“. Gleitschirmfliegen ist die einfachste Art, die Welt aus der Vogelperspektive zu betrachten. Dies gilt sowohl für ausgebildete Piloten als auch für einen mitfliegenden Passagier in einem Biplace (Tandemschirm).

Das Gleitschirmfliegen bietet verschiedene Facetten: Manche Piloten begnügen sich mit einfachen Gleitflügen über die Landschaft im Winter oder in ruhiger Morgenluft. Andere bevorzugen „sportlichere“ Bedingungen bei Thermik, um „auf Strecke“ zu gehen. Wieder andere lieben das puristische Biwakfliegen oder finden als Gleitschirm-Akrobaten ihr Betätigungsfeld.

Gründe warum das sich das Gleitschirmfliegen einer großen Beliebtheit erfreut:

  • Man kann mit vergleichsweise geringem technischem und finanziellem Aufwand die dritte Dimension erleben.
  • Die Umwelt wird durch das Fliegen in dieser Form nicht durch Emissionen beeinträchtigt.
  • Start- und Landeplätze benötigen wenig Platz – eine kleine (am besten gemähte) Wiese reicht zum Starten und Landen aus.
  • Einfacher Transport des Fluggerätes – zusammengefaltet umfasst eine gewöhnliche Ausrüstung das Volumen eines etwas größeren Rucksackes und wiegt etwa zehn bis achtzehn Kilogramm. So lässt sich das Fluggerät an jeden beliebigen Ort tragen.
  • Selbst weniger sportliche Menschen können diesen Sport erlernen und ausüben.
  • Man kann dieses Hobby sowohl allein als auch in einem Verein betreiben. So gibt es in Deutschland ca. 350 Gleitschirmclubs, welche die Organisation der Fluggelände und gesellige Aktivitäten übernehmen.

Interessanterweise muss man zum Gleitschirmfliegen nicht schwindelfrei sein. Nicht schwindelfreie Personen berichten, dass sie, eingespannt in das Gurtzeug, nicht mehr das Gefühl haben, stürzen zu können wie beispielsweise freistehend an einer Geländekante.

Pilotenlizenz und Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung in der Flugschule ist die Lizenz zum freien Fliegen, die A-Lizenz. Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge).

Zum Erwerbe der A-Lizenz müssen in der praktische Flugausbildung mindestens 40 Höhenflüge als Alleinflüge, davon mindestens 25  unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und höchstens 15 im Flugauftrag mit Höhenflugausweis. Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart oder Windenschleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 15 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.

Die theoretische Ausbildung umfasst 20 Stunden in den Sachgebieten:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen

Die Ausbildung wird von einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen, die von unabhängigen Prüfern des DHV abgenommen wird. Es wird ein Prüfungsflug und eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Bei bestandener Prüfung erhält der Pilot seine A-Lizenz . In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer oder zwei Startarten (Hangstart, Windenschleppstart) erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz eingetragen sind. Die Lizenz ist unbefristet gültig.

Mit der A-Lizenz darf der Pilot nun frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card, der FAI, ist die A-Lizenz in vielen Ländern der Welt gültig.

Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxisnachweis von 200 Höhenflügen ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung.

Verglichen mit anderen Flugsportarten ist der Einstieg in das Gleitschirmfliegen günstig: Ausbildung und eine gebrauchte Komplettausrüstung kosten zusammen ca. 2.500–4.000 Euro bzw. bei einer neuen Ausrüstung ca. 5.500 Euro.

Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist  eine Überlandberechtigung (B-Lizenz) erforderlich. Um die B-Lizenz zu erwerben muss der Pilot zusätzlich zur A-Liznenz 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens 2 verschiedenen Geländen mit beliebiger Startart nachweisen. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.

Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte. Diese sind:

  • Flugplanung auf Streckenflügen
  • Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen
  • Flugmanöver zur Gefahreneinweisung
  • Schnellabstieg
  • Übungen zum aktiven Fliegen
  • Streckenflugübungen

Beim Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV/ ÖAeC-Flugschulen, wie Sicherheitstraining, Performance-Training, Flugtechniktraining, Thermik- und Streckenflugkurse werden die dort absolvierten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet.

In der theoretische Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten:

  • Navigation auf Streckenflügen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen

Während der Ausbildung absolviert der Pilot einen Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und Landeplatz.. Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen.

Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugbuchnachweis von 200 Höhenflügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.

Detailierte Informationen zu den Ausbildungswegen, Ausbildungsablauf und Prüfungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Hängegleiterverbandes unter:  https://www.dhv.de/web/piloteninfos/ausbildung/ausbildung-gleitschirm/

Zusatzberechtigungen

Passagierberechtigung, Fluglehrer, DHV Skyperformance Trainer, Fachlehrer Windenschlepp

Flugschulen für Gleitschirme

Sie sind interessiert? Sicher finden Sie auf unseren Seiten auch Flugschulen in Ihrer Nähe für Ihre Lizenz.

VERBÄNDE

DHV - Deutscher Hängegleiterverband e.V.

Deutsche Hängegleiterverband e. V.

Der Deutsche Hängegleiterverband e. V. , kurz DHV, ist der Deutsche Gleitschirmverband und Drachenflugverband. Er ist der größte Gleitschirm- und Drachenflieger-Verband der Welt. Aktuell verzeichnet der Verband ca. 35.000 Mitglieder, davon sind rund 4.000 weiblich und 31.000 männlich. Knapp 17.000 sind in 350 Vereinen organisiert. Die meisten Piloten leben in Bayern (ca. 10.000) und Baden-Württemberg (ca. 8.500). Der Organisationsgrad der Gleitschirm- und Drachenflieger ist hoch, über 90% sind in Deutschland Mitglied im DHV.

Deutscher Hängegleiterverband e.V.
Postfach 88
83701 Gmund am Tegernsee

Telefon: 08022/9675-0
Telefax: 08022/9675-99

Zur Webseite des DHV >>



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