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Unabhänig von einem sprachbezogenen Sprechfunkzeugnis ist ein Luftfahrzeugführer nicht automatisch auch zur Teilnahme am Flugfunk berechtigt. Dieser muss zusätzlich entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Sprache nachweisen, in der er den Flugfunk ausüben will.

Um als Inhaber einer deutschen Lizenz den Flugfunk in englischer Sprache ausüben zu dürfen, benötigt der Luftfahrzeugführer mindestens ein ICAO Level 4 Spracheintrag in seiner Lizenz.

ICAO Level 4 = ausreichende Englischkenntnissen für die Luftfahrt ( Gültigkeit: 4 Jahre )

ICAO Level 5 = gute Englischkenntnisse für die Luftfahrt ( Gültigkeit: 6 Jahre )

ICAO Level 6 = höchst mögliche Level und entspricht Muttersprachenniveau ( Gültigkeit: lebenslang )

 

Die ICAO Language Proficiency Prüfung kann nur von einer vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Stellen abgenommen werden. Für die Prüfung zum Level 6 muss zudem ein Muttersprachler in der Prüfungskommission sitzen.

 

Ablauf der Erstprüfung:

Erster Teil: „Listening Comprehension“

Es wird ein vorproduzierter Luftfahrt-relevanter Text vorgespielt, zu dem Multiple-Choice Fragen zu beantworten sind.

Zweiter Teil: „Interview“

Der Kandidat muss ein Bild beschreiben und bekommt vorgegebene und individuelle Fragen aus dem Luftfahrt-Kontext gestellt.

Nach der bestandenen Erstprüfung bekommt der Prüfling ein Prüfungsprotokoll, das er bei der zuständigen Behörde mit einem besonderen Formular einreichen muss. Dann erhält er eine neue Lizenz mit dem entsprechenden Spracheintrag ausgestellt.

 

Verlängerungsprüfung:

ICAO Level 4 und Level 5 Spracheinträge müssen spätestens bis zum Ablaufdatum verlängert werden. Ansonsten fällt eine erneute, umfangreichere Erstprüfung an.

Bei der Verlängerungsprüfung kann der erste Teil der Prüfung durch einen Checkflug oder Übungsflug ersetzt werden, bei dem der Prüfling den Sprechfunk in englischer Sprache durchführt. Hierbei ist der Flugprüfer ebenfalls zur Abnahme von Sprachprüfungen berechtigt.

Nach bestandener Verlängerungsprüfung wird ein Prüfungsprotokoll ausgestellt und die Verlängerung der Sprachbefähigung wird durch den Prüfer per Handeintrag in die Lizenz dokumentiert.

Deutsche Piloten benötigen einen Eintrag der deutschen Sprachbefähigung in ihre Lizenz. Dafür muss eine reine Selbsterklärung eingereicht werden. Bei deutschen Muttersprachlern wird dann automatisch Level 6 eingetragen, der unbegrenzt gültig ist.

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Der schnelle Weg zum Flugfunkzeugnis - AZF / BZF I+II

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