Unabhänig von einem sprachbezogenen Sprechfunkzeugnis ist ein Luftfahrzeugführer nicht automatisch auch zur Teilnahme am Flugfunk berechtigt. Dieser muss zusätzlich entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Sprache nachweisen, in der er den Flugfunk ausüben will.
Um als Inhaber einer deutschen Lizenz den Flugfunk in englischer Sprache ausüben zu dürfen, benötigt der Luftfahrzeugführer mindestens ein ICAO Level 4 Spracheintrag in seiner Lizenz.
ICAO Level 4 = ausreichende Englischkenntnissen für die Luftfahrt ( Gültigkeit: 4 Jahre )
ICAO Level 5 = gute Englischkenntnisse für die Luftfahrt ( Gültigkeit: 6 Jahre )
ICAO Level 6 = höchst mögliche Level und entspricht Muttersprachenniveau ( Gültigkeit: lebenslang )
Die ICAO Language Proficiency Prüfung kann nur von einer vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Stellen abgenommen werden. Für die Prüfung zum Level 6 muss zudem ein Muttersprachler in der Prüfungskommission sitzen.