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Nachflugqualifikation (NFQ)

Die Nachtflugqualifikation (NFQ) ist eine Zusatzberechtigung für Luftfahrzeugführer mit einer vorhanden Lizenz (PPL(A) oder LAPL), die keine Instrumentenflugberechtigung (IFR) besitzen, zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht (NVFR – night visual flight rules). In einem Instrument Rating (IR – Instrumentenflugberechtigung) ist die NFQ standardmäßig enthalten, außer es ist explizit auf Flüge bei Tag eingeschränkt. Neben der vorhandenen Pilotenlizenz muss für den Erwerb der Zusatzberechtigung  eine praktische Ausbildung absolviert werden. Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die praktische Ausbildung umfasst:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Funknavigation
  • Technik (Instrumentenkunde)
  • 5 Flugstunden bei Nacht, davon 3 mit Fluglehrer
  • 5 Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand

Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. Die Qualifikation wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt. Die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Nachtflugqualifikation in den Luftfahrerschein eingetragen wird.

Instrumentenflugberechtigung (IR)

Die Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating, IR) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR). Sie kann als eine Zusatzausbildung von Privatpiloten PPL oder Berufspiloten CPL nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erworben werden. Für Verkehrsflugzeugführer ATPL ist die Instrumentenflugberechtigung integraler Bestandteil der Pilotenlizenz.

Seit April 2014 können in Europa drei verschiedene Ausbildungswege zur Instrumentenberechtigung führen:

  • EIR – En-route IR: Flug nach Instrumenten im Reiseflug
  • CB-IR – Competency-based IR: Flug nach Instrumenten im Reiseflug, sowie An- und Abflug
  • IR – Klassisches IR: volle Berechtigung zum Fliegen nach Instrumenten, auch mit Hochleistungsflugzeugen

Die vereinfachten Ausbildungswege (EIR und CB-IR) zum Erlangen einer Instrumentenflugberechtigung richtet sich an Piloten, die nicht die Absicht haben, Pilot als Beruf auszuüben bzw. keine gewerbliche Personenbeförderung beabsichtigen.

Vorraussetzungen:

  • vorhandene Pilotenlizenz (PPL oder CPL)
  • Sprechfunkzeugnis (z.B. AZF)
  • Englische Sprachkenntnisse (min. ICAO Level 4)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 mit Reinton-Audiometrie

Ausbildung:

   EIR  CB-IR  IR
 Flugerfahrung Überlandflug  20 Std. als PIC  50 Std. als PIC  50 Std. als PIC
 Theorieausbildung  min. 80 Std. mit abschließender Prüfung  min. 80 Std. mit abschließender Prüfung  min. 150 Std. mit abschließender Prüfung
 Praxisausbildung  min. 15 Std. mit abschließender Prüfung  min. 40 Std. mit abschließender Prüfung  min. 50 Std. mit abschließender Prüfung

PIC (pilot in command – verantwortlicher Luftfahrzeugführer)

Die Instrumentenflugberechtigung wird in den Pilotenschein eingetragen. Die Berechtigung hat einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr. Um sie zu verlängern, hat der Bewerber innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung einen Überprüfungsflug mit einem anerkannten Prüfer durchzuführen.

Flugschulen für Nachtflugqualifikation (NFQ) und Instrumentenflug (IFR)

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