Die Nachtflugqualifikation (NFQ) ist eine Zusatzberechtigung für Luftfahrzeugführer mit einer vorhanden Lizenz (PPL(A) oder LAPL), die keine Instrumentenflugberechtigung (IFR) besitzen, zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht (NVFR – night visual flight rules). In einem Instrument Rating (IR – Instrumentenflugberechtigung) ist die NFQ standardmäßig enthalten, außer es ist explizit auf Flüge bei Tag eingeschränkt. Neben der vorhandenen Pilotenlizenz muss für den Erwerb der Zusatzberechtigung eine praktische Ausbildung absolviert werden. Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die praktische Ausbildung umfasst:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Funknavigation
- Technik (Instrumentenkunde)
- 5 Flugstunden bei Nacht, davon 3 mit Fluglehrer
- 5 Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand
Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. Die Qualifikation wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt. Die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Nachtflugqualifikation in den Luftfahrerschein eingetragen wird.