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Der Segelflug ist das motorlose Fliegen mit Segelflugzeugen, wobei auch der kraftsparende Gleitflug von z. B. Greifvögeln und Albatrossen als Segeln bezeichnet wird. Bei dieser Art des Fliegens werden Aufwinde ausgenutzt, deren Energie in Höhe und/oder Fluggeschwindigkeit umgesetzt wird. Die für den Segelflug eingesetzten Flugzeuge sind mit großer Streckung und einer aerodynamisch günstigen Form für ein möglichst großes Gleitverhältnis ausgelegt.

Segelflug ist ein historisch gewachsenes Kulturgut. Nachdem der Flugpionier Otto Lilienthal in den 1890er Jahren die ersten wissenschaftlichen Grundlagen und praktischen Erfahrungen geliefert hatte, vollzog sich eine kontinuierliche Weiterentwicklung der aerodynamischen Erkenntnisse und Perfektionierung der technischen Materialien zu dem ausgereiften heutigen Segelflugsport. Es kommt ihm eine sportliche, eine gesundheitliche, eine soziale, eine erlebnispädagogische und eine kulturelle Bedeutung zu.

Segelfliegen ist ein Sport mit hohem Erlebniswert. Das Abheben vom Boden, die Auseinandersetzung mit den Luftströmungen erfordern Mut und Selbstvertrauen. Sie danken es aber mit einem beglückenden Erleben. Die Erfahrung, eine schwierig erscheinende Aufgabe, eine attraktive Sportart über einen entsprechenden Kompetenzerwerb souverän meistern zu können, ist vor allem in der Selbstfindungsphase der Jugendlichen von hohem pädagogischem Wert für die Charakterbildung. Segelfliegen findet sich deshalb auch in der Outward-Bound-Erziehung und entsprechenden erlebnispädagogischen Einrichtungen.

Pilotenlizenz und Ausbildung

Seit dem 8. April 2012 gelten die neuen Vorschriften gemäß EASA-FCL, alte Lizenzen mussten bis zum 8. April 2015 umgewandelt werden und sind seitdem nicht mehr gültig. Mit der neuen Regelung wurde die Segelfluglizenz auf zwei Lizenzen aufgeteilt, Die ICAO-konforme SPL (engl. Sailplane Pilot License) und nicht ICAO-konforme LAPL (S) (eng. Light Aircraft Pilot License). Beide Lizenzen sind unbefristet gültig und haben die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb, unterscheiden sich jedoch in den Untersuchungsintervallen für das medizinische Tauglichkeitszeugnis sowie in der europaweiten / weltweiten Gültigkeit.

Der  SPL ist weltweit gültig und verfällt nicht. Um die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen, müssen jedoch in den letzten 24 Monaten fünf Stunden und 15 Starts und Landungen vorgewiesen werden. Das Untersuchungsintervall des Medicals beträgt bis zu einem Alter von 40 Jahren 60 Monate, bis 50 Jahren 24 Monate und über 50 Jahren 12 Monate. Lizenzinhaber des SPL dürfen kommerzielle Flüge anbieten und sich zum Fluglehrer weiterbilden. Die Eintragung von weiteren Startarten und einer TMG Klassenberechtigung ist möglich.

Die LAPL (S) ist europaweit gültig und verfällt nicht. Um die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim SPL: In den letzten 24 Monaten fünf Stunden Flugzeit, 15 Starts und Landungen (in jeder eingetragenen Startart mindestens 5) sowie zwei Schulungsflüge mit Fluglehrer. Das Untersuchungsintervall des Tauglichkeitszeugnisses beträgt bis zu einem Alter von 39 Jahren 60 Monate und ab 40 Jahren 24 Monate. Kommerzielle Flüge sowie die Weiterbildung zum Fluglehrer sind nicht erlaubt. Weitere Startarten und die TMG Klassenberechtigung können in die Lizenz eingetragen werden.

Um den Segelflugschein zu erlangen, muss einem der Fliegerarzt spätestens vor dem ersten Alleinflug die Flugtauglichkeit bescheinigen. Bei der Erstuntersuchung kann der Fliegerarzt zudem eine Augenärztliche und eine HNO-Ärztliche Untersuchung verlangen. Es ist aber sinnvoll, diese Untersuchungen schon zu Beginn der Ausbildung zu machen. Gesetzlich zum Erwerb eines Segelflugscheines vorgeschrieben sind mindestens 15 Flugstunden, davon mindestens 10 mit und 2 ohne Fluglehrer.

Die Ausbildung kann mit 14 Jahren begonnen werden. Um alleine fliegen zu dürfen, muss der Schüler von einem zweiten Fluglehrer überprüft werden. Wenn dieser zustimmt, darf der Schüler unter Aufsicht eines Fluglehrers im Bereich des Flugplatzes alleine fliegen.

In der Ausbildung des Deutschen Aero Clubs gibt es verschiedene Abschnitte: A, B, C und die Vorbereitung für Überlandflüge.

Abschnitt A (Anfängerschulung)

Der Schüler lernt, wie sich das Flugzeug bei Ruderausschlägen verhält, was er zu tun hat, um die Richtung und Geschwindigkeit zu halten, und wie Kurven zu fliegen sind. Beherrscht er die Grundlagen, geht es weiter mit Start und Landung. Parallel hierzu gibt es eine theoretische Ausbildung. Am Ende dieses Abschnitts steht der erste Alleinflug. Um alleine fliegen zu dürfen, muss der Schüler von einem zweiten Fluglehrer überprüft werden. Wenn dieser zustimmt, muss der Schüler drei Platzrunden im Alleinflug sauber vorführen, und der Schüler darf in der weiteren Ausbildung mit Flugauftrag und unter Aufsicht eines Fluglehrers im Bereich des Flugplatzes alleine fliegen.

Abschnitt B

Hier baut der Schüler seine Fähigkeiten in Alleinflügen und in Flügen mit Fluglehrer weiter aus. Die Kurven werden steiler und schneller geflogen. Hier lernt der Schüler auch schon, wie man Thermik erkennt und nutzt. Am Ende dieses Abschnitts steht wieder eine kleine Prüfung, in der der Flugschüler seine erlernten Fähigkeiten in drei Flügen zeigen muss. Aktuell werden für die B-Prüfung 3 Platzrunden im Alleinflug, Kreisflug mit 30 bis 45 Grad Querneigung, Kurvenwechsel, Schnellflug und eine Landung im Zielfeld 50 m x 200 m verlangt.

Abschnitt C

In diesem Abschnitt geht es besonders ums Thermikfliegen. Der Schüler muss im Alleinflug einen 30-minütigen Thermikflug schaffen. Außerdem lernt er den Seitengleitflug. Ein weiteres Highlight ist die Umschulung auf ein einsitziges Flugzeug. Zum Abschluss des Abschnitts gehören wieder drei Platzrunden, diesmal mit Kurvenwechsel und Landeanflug im Seitengleitflug (Slip).

Vorbereitung auf Überlandflüge

Jetzt fliegt der Schüler mit Fluglehrer das erste Mal geplant vom Flugplatz weg. Es müssen mindestens zwei Überlandeinweisungen und eine Außenlandeübung mit Lehrer durchgeführt werden. Mit bestandener theoretischer Prüfung zum SPL und Beendigung dieses Abschnitts darf der Flugschüler mit einem schriftlichen Flugauftrag Flüge außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers durchführen. Ziel ist die Durchführung eines Überlandflugs von mindestens 50 km im Alleinflug. Der 50-km-Flug kann auch durch einen 100-km-Streckenflug mit Fluglehrer ersetzt werden.

Die Theorieprüfung wird in den Fächern:

  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Aerodynamik, Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Allgemeine technische Luftfahrzeugkunde

von der Landesluftfahrtbehörde abgenommen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jedes Fach mit mindestens 75 % bestanden worden ist. Die sieben Fächer werden separat geprüft und können, wenn sie nicht bestanden werden, einzeln wiederholt werden. Man muss in diesem Fall also nicht die gesamte Theorieprüfung wiederholen. Nach bestandener Theorieprüfung hat man 2 Jahre Zeit, um die praktische Prüfung zu machen.

Nach bestandener Theorieprüfung und dem Absolvieren der praktischen Teile der Ausbildung kann man für die Praktische Prüfung die Zuweisung eines Prüfers beantragen, der die praktische Prüfung abnimmt. In drei Platzrunden muss der Lizenzanwärter mit dem Prüfer Flugmanöver wie z. B. Schnellflug, Kurvenwechsel, Hochgezogene Fahrtkurve, Rollübung und Seitengleitflug abfliegen. Das Prüfprogramm ist dem Prüfer überlassen.

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Sprechfunkzeugnisses. Besitzt man kein Sprechfunkzeugnis, so müssen die entsprechenden Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen Prüfung zur Segelfluglizenz nachgewiesen werden. In diesem Fall darf man jedoch keine Lufträume der Klassen C und D befliegen. Man unterscheidet zwei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer (Segel-)Fluglizenz ist eines der beiden ausreichend:

  • BZF II – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Es ist z.B. für Flüge in Deutschland erforderlich.
  • BZF I – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Es ist z.B. für Auslandsflüge erforderlich.

Weitere Informationen zu Flugfunk und Flugfunkzeugnissen finden Sie hier: https://flugschulverzeichnis.de/ausbildung-und-lizenzen-in-der-luftfahrt/flugfunk-sprechfunk-ausbildung-und-lizenzen

Flugschulen für Segelflugzeuge

Sie sind interessiert? Sicher finden Sie auf unseren Seiten auch Flugschulen in Ihrer Nähe für Ihren Segelflugschein.

VERBÄNDE

DAeC - Deutscher Aero Club e.V.

Deutscher Aero Club e.V.

Der Deutsche Aero Club e. V. (DAeC) ist der Dachverband der Luftsportlerinnen und Luftsportler in Deutschland. Er hat 21 direkte und zirka 100.000 mittelbare Mitglieder. Auf internationaler Ebene ist der DAeC Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Fédération Aéronautique Internationale (FAI) und von Europe Air Sports (EAS).

Deutscher Aero Club e.V.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig

Telefon: 0531 23540 – 0
Telefax: 0531 23540 – 11

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DSV - Deutscher Segelflugverband e.V.

Deutscher Aero Club e.V.

Der Deutsche Segelflugverband e. V. (DSV) ist der Verband aller Segelfliegerinnen und Segelflieger in Deutschland. Er hat sich zum Ziel gesetzt, alle Segelflieger unter einem Dach zu vereinen. Der DSV  strebt satzungsgemäß die Mitgliedschaft im Deutschen Aero Club (DAeC) an.

Deutscher Segelflugverband e.V.
Arnoldstr. 12
45478 Mülheim

Telefon: 0208-30 99 76 47

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Deutscher Ultraleicht-Segelflugverband e.V.

Der Deutscher Ultraleicht-Segelflugverband e.V. , kurz DVLL entstand 2016 aus dem Zusammenschluss von DULSV (Deutsche Ultraleicht-Segelflugverband) und der VMLL (Verband zur Förderung motorisierter Leichter Luftsportgeräte). Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die Regulierung seines Flugsportes zu informieren und an den Voschriften für die sichere Durchführung des Flugsportes mitzuwirken.

Deutscher Ultraleicht-Segelflugverband e.V..
Höhenweg 5
33178 Borchen

Telefon: +49 (0) 5251 – 399 582

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