Instrument Rating. Die Instrumentenflugberechtigung berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (IFR = Instrument Flight Rules). Sie kann als eine Zusatzausbildung von Privatpiloten PPL oder Berufspiloten CPL nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erworben werden. Für Verkehrsflugzeugführer ATPL ist die Instrumentenflugberechtigung integraler Bestandteil der Pilotenlizenz.
In Europa können drei verschiedene Ausbildungswege zur Instrumentenberechtigung führen:
1. EIR – En-route IR: Flug nach Instrumenten im Reiseflug
2. CB-IR – Competency-based IR: Flug nach Instrumenten im Reiseflug, sowie An- und Abflug
3. IR – Klassisches IR: volle Berechtigung zum Fliegen nach Instrumenten, auch mit Hochleistungsflugzeugen
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