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Mit der neuen Regelung vom 08. April 2012 wurde die Segelfluglizenz auf zwei Lizenzen aufgeteilt. Die ICAO-konforme SPL (Sailplane Pilot License) und die nicht ICAO-konforme LAPL (S) (Light Aircraft Pilot License). Beide Lizenzen sind unbefristet gültig und haben die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb, unterscheiden sich jedoch in den Untersuchungsintervallen für das medizinische Tauglichkeitszeugnis sowie in der europaweiten / weltweiten Gültigkeit. Die SPL ist europaweit gültig und verfällt nicht. In den letzten 24 Monaten fünf Stunden Flugzeit, 15 Starts & Landungen sowie zwei Schulungsflüge mit FI. Das Untersuchungsintervall des Tauglichkeitszeugnisses beträgt bis zu einem Alter von 39 Jahren 60 Monate und ab 40 Jahren 24 Monate. Kommerzielle Flüge sowie die Weiterbildung zum Fluglehrer sind nicht erlaubt. Weitere Startarten und die TMG Klassenberechtigung können in die Lizenz eingetragen werden.

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