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Mit der neuen Regelung vom 08. April 2012 wurde die Segelfluglizenz auf zwei Lizenzen aufgeteilt. Die ICAO-konforme SPL (Sailplane Pilot License) und die nicht ICAO-konforme LAPL (S) (Light Aircraft Pilot License). Beide Lizenzen sind unbefristet gültig und haben die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb, unterscheiden sich jedoch in den Untersuchungsintervallen für das medizinische Tauglichkeitszeugnis sowie in der europaweiten / weltweiten Gültigkeit. Die SPL ist weltweit gültig und verfällt nicht. Das Untersuchungsintervall des Medicals beträgt bis zu einem Alter von 40 Jahren 60 Monate, bis 50 Jahren 24 Monate und über 50 Jahren 12 Monate. Lizenzinhaber des SPL dürfen kommerzielle Flüge anbieten und sich zum Fluglehrer weiterbilden. Die Eintragung von weiteren Startarten und einer TMG Klassenberechtigung ist möglich.

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