Mit dem NOTAM 1919/17 haben die portugiesischen Behörden die Ein- und Ausreise mit Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt deutlich erschwert.
Gemäß dem NOTAM sind internationale Flüge von kleinen UL-Plätzen grundsätzlich untersagt. Eine lange Liste von Flugplätzen ist aufgeführt, bei denen Flüge von und nach EU- sowie Schengen-Staaten eine mindestens 24 Stunden vorher einzuholende Genehmigung durch Sicherheits- und Luftfahrtbehörden erfordern. Das dazu auszufüllende Formular ist auf den Seiten der Luftfahrtbehörde nur schwer zu finden. Die portugiesische AOPA versucht, gegen das NOTAM anzugehen. Wir empfehlen, vor Flügen nach Portugal Rücksprache mit dem portugiesischen AIS zu halten.
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