Technisch gehören Hängegleiter zu den Flugzeugen der Kategorien Nurflügler und Gleitflugzeug. In Deutschland fallen Hängegleiter und Gleitschirme luftrechtlich innerhalb der Luftfahrzeuge in die Kategorie der Luftsportgeräte. Hängegleiter mit Motor sind ebenfalls Luftfahrzeuge, fallen aber in die Ordnung der Ultraleichtflugzeuge.
Für Flüge, die über ein reines Abgleiten vom Start- zum Landeplatz hinausgehen, nutzen Hängegleiter genau wie Gleitschirme und Segelflugzeuge dynamische Hangaufwinde und Thermik. Auf diese Weise wurden Flughöhen von über 5000 m und Distanzen von mehr als 700 km erreicht. Streckenflüge von guten Piloten bewegen sich je nach den äußeren Bedingungen im Bereich von 25 bis 300 km. Flüge erstrecken sich abhängig von Fluggelände und Wetterlage über Zeiträume von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden.
Hängegleiten ist eine Erlebnissportart. Sie setzt eine mutige Persönlichkeit voraus, die zu dem Wagnis bereit ist, den sicheren Boden unter den Füßen aufzugeben und sich dem Luftraum anzuvertrauen. Das Risikopotenzial ist dank der fortgeschrittenen Technik und ausgereiften Ausbildungsmethoden der Piloten heute begrenzt und mit einem guten Trainingsstand, gewartetem Fluggerät und sachbezogenem Wissen über Wetterereignisse, Luftverkehrsregeln und Notfallverhalten beherrschbar. Der hohe Erlebniswert als außergewöhnlicher Sport, der Aspekt des Gesundheitsgewinns als Freiluftbetätigung, die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung und die Herausforderung der Persönlichkeit in Bezug auf Kompetenzaneignung, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein machen das Hängegleiten zu einer auch pädagogisch wertvollen und förderungswürdigen Sportart. Sie kann vor allem Jugendlichen in der Phase der Selbstfindung wesentliche Impulse für die Charakterbildung mitgeben.