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Technisch gehören Hängegleiter zu den Flugzeugen der Kategorien Nurflügler und Gleitflugzeug. In Deutschland fallen Hängegleiter und Gleitschirme luftrechtlich innerhalb der Luftfahrzeuge in die Kategorie der Luftsportgeräte. Hängegleiter mit Motor sind ebenfalls Luftfahrzeuge, fallen aber in die Ordnung der Ultraleichtflugzeuge.

Für Flüge, die über ein reines Abgleiten vom Start- zum Landeplatz hinausgehen, nutzen Hängegleiter genau wie Gleitschirme und Segelflugzeuge dynamische Hangaufwinde und Thermik. Auf diese Weise wurden Flughöhen von über 5000 m und Distanzen von mehr als 700 km erreicht. Streckenflüge von guten Piloten bewegen sich je nach den äußeren Bedingungen im Bereich von 25 bis 300 km. Flüge erstrecken sich abhängig von Fluggelände und Wetterlage über Zeiträume von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden.

Hängegleiten ist eine Erlebnissportart. Sie setzt eine mutige Persönlichkeit voraus, die zu dem Wagnis bereit ist, den sicheren Boden unter den Füßen aufzugeben und sich dem Luftraum anzuvertrauen. Das Risikopotenzial ist dank der fortgeschrittenen Technik und ausgereiften Ausbildungsmethoden der Piloten heute begrenzt und mit einem guten Trainingsstand, gewartetem Fluggerät und sachbezogenem Wissen über Wetterereignisse, Luftverkehrsregeln und Notfallverhalten beherrschbar. Der hohe Erlebniswert als außergewöhnlicher Sport, der Aspekt des Gesundheitsgewinns als Freiluftbetätigung, die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung und die Herausforderung der Persönlichkeit in Bezug auf Kompetenzaneignung, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein machen das Hängegleiten zu einer auch pädagogisch wertvollen und förderungswürdigen Sportart. Sie kann vor allem Jugendlichen in der Phase der Selbstfindung wesentliche Impulse für die Charakterbildung mitgeben.

Typen von Drachen

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen klassischen Drachen (wegen der flexiblen Fläche auch Flexis genannt) und Starrflüglern.

Klassische Drachen

Diese flexiblen Fluggeräte werden aus Polyester-Tuch und Rohren aus Aluminium gefertigt. Die Besegelung besteht entweder nur aus einem Obersegel (sog. Einfachsegler, als Einstiegsklasse für Anfänger und Gelegenheitsflieger) oder aus Ober- und Untersegel (sogenannter Doppelsegler: besserer Gleitwinkel und mehr Gewicht). Die Obersegel werden durch gebogene Segellatten in eine Auftrieb erzeugende Form gebracht, ein bei Doppelseglern vorhandenes Untersegel wird durch gerade Latten gespannt.

Turmlose Drachen

Eine Weiterentwicklung der klassischen Drachen sind die Turmlosen Drachen. Der Unterschied dieser Fluggeräte zu den klassischen Drachen besteht darin, dass die Verspannung oberhalb der Tragfläche mit dem zugehörigen Turm fehlt. Der dadurch verringerte Luftwiderstand wirkt sich positiv auf die Gleitleistung und die Vorwärtsgeschwindigkeit aus.

Starrflügler

Bei Starrflüglern wird die Tragfläche nicht durch die Tuchspannung zwischen den Flügelrohren in Form gehalten, sondern ist in sich stabil. Der dafür notwendige steife Holm besteht oft aus Faserverbundwerkstoffen. Dieses Konstruktionsprinzip erlaubt eine höhere Streckung des Flügels. Die Steuerung dieser Fluggeräte erfolgt durch Störklappen auf der Flügeloberseite, die bei Bedarf einseitig bremsen. Manche Starrflügler verfügen auch über Querruder, die ähnlich wie bei Segelflugzeugen den Auftrieb der jeweiligen Flügelseite beeinflussen.

Pilotenlizenz und Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung in der Flugschule ist die Lizenz zum freien Fliegen, die A-Lizenz. Mit dieser Lizenz darf der Pilot selbständig in fast allen Fluggebieten der Welt fliegen.

Zum Erwerbe der A-Lizenz müssen in der praktische Flugausbildung mindestens 50 Flügen, davon 30 Höhenflügen (das sind Flüge mit mindestens 300 Metern Höhenunterschied) absolviert werden. Die meisten davon (mindestens 20) müssen unter der Aufsicht und Anleitung von 2 Fluglehrern, je einer am Start- und Landeplatz, absolviert werden.

Eine andere Ausbildungsmethode die von immer mehr Flugschulen angeboten wird, ist die Ausbildung im Doppelsitzer. Dabei fliegt der Flugschüler zunächst bei mindestens 10 Höhenflügen zusammen mit dem Fluglehrer im Doppelsitzer mit. Er lernt dabei das Gerät in der Luft zu steuern und sicher zu landen. Anschließend werden mit dem einsitzigen Drachen Starts trainiert und der restliche Teil der Höhenflugausbildung (20 Höhenflüge) als Alleinflüge absolviert. Die Ausbildung im Doppelsitzer ist in allen drei Startarten, Hangstart, Windenschleppstart und UL-Schleppstart möglich.

Die theoretische Ausbildung umfasst 25 Stunden in vier Sachgebieten.

Die Ausbildung wird von einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen, die von unabhängigen Prüfern des DHV abgenommen wird.Es wird ein Prüfungsflug und eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Bei bestandener Prüfung erhält der Pilot seine A-Lizenz . In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer, zwei oder in allen drei Startarten (Hangstart, Windenschleppstart, UL-Schleppstart) erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz eingetragen sind. Die Lizenz ist unbefristet gültig.

Mit der A-Lizenz darf der Pilot nun frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card, der FAI, ist die A-Lizenz in vielen Ländern der Welt gültig.

Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxisnachweis von 100 Höhenflügen ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung.

Für die gesamte Ausbildung ist ein Zeitrahmen von etwa 15 – 20 Flugtagen (das sind Tage mit geeignetem Flugwetter) erforderlich.

Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist  eine Überlandberechtigung (B-Lizenz) erforderlich.

Um die B-Lizenz zu erwerben muss der Pilot einen, von einer Flugschule bestätigten Flugpraxisnachweis von 20 Höhenflügen, davon 10 mit einer Flugdauer von jeweils mehr als 30 Minuten erbringen.

Es schließt sich eine praktische Ausbildung in einer Flugschule an. Schwerpunkt hierbei ist eine praktische Gefahreneinweisung sowie Übungs- Streckenflüge unter Fluglehreraufsicht. In der theoretische Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten:

  • Navigation auf Streckenflügen
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Verhalten in besonderen Fällen

erwirbt der Pilot das für Überlandflüge erforderliche Know How.

Während der Ausbildung absolviert der Pilot einen Überlandflug von mindestens 10 km Distanz. Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen.

Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugpraxisnachweis von 200 Flügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.

Detailierte Informationen zu den Ausbildungswegen, Ausbildungsablauf und Prüfungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Hängegleiterverbandes unter: https://www.dhv.de/web/piloteninfos/ausbildung/ausbildung-drachen/

Zusatzberechtigungen

Passagierberechtigung, Drachenfluglehrer

Flugschulen für Hängegleiter

Sie sind interessiert? Sicher finden Sie auf unseren Seiten auch Flugschulen in Ihrer Nähe für Ihre Lizenz.

Verbände

DHV - Deutscher Hängegleiterverband e.V.

Deutsche Hängegleiterverband e. V.

Der Deutsche Hängegleiterverband e. V. , kurz DHV, ist der Deutsche Gleitschirmverband und Drachenflugverband. Er ist der größte Gleitschirm- und Drachenflieger-Verband der Welt. Aktuell verzeichnet der Verband ca. 35.000 Mitglieder, davon sind rund 4.000 weiblich und 31.000 männlich. Knapp 17.000 sind in 350 Vereinen organisiert. Die meisten Piloten leben in Bayern (ca. 10.000) und Baden-Württemberg (ca. 8.500). Der Organisationsgrad der Gleitschirm- und Drachenflieger ist hoch, über 90% sind in Deutschland Mitglied im DHV. 

Deutscher Hängegleiterverband e.V.
Postfach 88
83701 Gmund am Tegernsee

Telefon: 08022/9675-0
Telefax: 08022/9675-99

Zur Webseite des DHV >>

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